Bedingte und stichprobenartige Anrufaufzeichnung über IVR

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2 months ago
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Bedingte und stichprobenartige Anrufaufzeichnung über IVR

Problemstellung

Aufgrund strenger europäischer Gesetzgebung (wie § 201 StGB in Deutschland und CNIL-Richtlinien in Frankreich) ist die systematische Aufzeichnung von Telefongesprächen ohne ausdrückliche Zustimmung oder auf permanenter Basis nicht gestattet. Unternehmen gehen rechtliche Risiken ein, wenn sie keine aktive Zustimmung beider Parteien („Two-Party Consent“) über das IVR-Menü einholen können oder wenn sie keine stichprobenartige Aufzeichnung einrichten können, um Datenschutzanforderungen zu erfüllen.

Gewünschtes Ergebnis

Es wird eine erweiterte Kontrolle über die Anrufaufzeichnung auf Ebene der Telefonnummer benötigt. Erstens muss die Aufzeichnungsfunktion bedingt auf Basis einer IVR-Eingabe aktiviert werden können (z. B. Taste 1 für Zustimmung, Taste 9 für Ablehnung). Zweitens ist eine „Randomizer“-Funktion erwünscht, die nur einen einstellbaren Prozentsatz (z. B. 10–20 %) der Gespräche aufzeichnet, um den französischen Vorschriften gegen systematische Überwachung zu entsprechen.

Eine Kontaktaufnahme ist möglich, die für diese Plattform verwendete E-Mail-Adresse wird nicht aktiv genutzt.

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